FAQ
Ihre Handwerkerrechnung kurz erklärt:
Stand 01.12.2024
1. Arbeitstag
Unsere regulären Arbeitszeiten sind:
Montag- Donnerstag 7:30 – 16:30
Freitag 7:30 – 13:30
2. Stundenverrechnungssatz
Techniker Heizung/ Sanitär: 60,-€/ h netto zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer
Abrechnung je angefangene Viertelstunde
3. Zuschläge bei Überstunden und außerhalb der regulären Arbeitszeit
Werktags bis 20:00 + 25 %
Werktags ab 20:00 und Samstag + 50%
an gesetzlichen Feiertagen + 100 %
Neujahr/ Weihnachten + Feiertage/Pfingsten/ Ostern + 150 %
4. Anfahrtskosten und Kilometerpauschale
Anfahrtskosten werden anteilig lt. Stundenverrechnungssatz ab dem Verlassen des Firmensitzes zu Ihrer Adresse berechnet. Die Kilometerpauschale deckt die Unterhaltskosten des KFZ für die An,- und Abfahrt zu Ihrem Einsatzort. Innerhalb Geras wird diese mit 15,-€ berechnet und außerhalb bis 15 km mit 25,-€. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,90€ abgerechnet.
5. Materialfahrten
Wird für den Einsatz bestimmtes Material benötigt, wird die Fahrt zu dem entsprechenden Großhändler bzw. in unser Lager nach tatsächlichem Arbeitsaufwand in Anlehnung an den Stundenverrechnungssatz in Rechnung gestellt.
6. Pauschale für Dichtungsmaterial/ Kleinteile
Kleinstersatzteile wie Locherpaste, Hanf, Armaturenfett, Plastikkitt, Dübel, Unterlegscheiben, Teflonband etc. werden in einer Kleinteilepauschale zu 4,99€/ netto zusammengefasst.
7. Entsorgungskosten
Entsorgungskosten für Ausbaumaterialien wie Altmaterial, Pumpen, Fette, Porzellan, Elektrogeräte, Kunststoffe oder ähnliches werden nach der Gebührenordnung des Recyclinghofes abgerechnet. Dier zeitliche Aufwand wird anteilig mit dem Stundenverrechnungssatz in Rechnung gestellt.
8. Angebotserstellung
Eine Angebotserstellung wird nach dem Stundenverrechnungssatz in Rechnung gestellt. Sollte ein Aufmaß vor Ort notwendig sein, wird die Position 4. Anfahrtskosten/ Kilometerpauschale mit berechnet. Kommt es zu einer Auftragserteilung, werden die Kosten für die Angebotserstellung wieder gutgeschrieben. Nicht jedoch die Anfahrtskosten/ Kilometerpauschale.
9. Verbindlichkeit des Angebotes
Gewichts,-und Maßangaben in Angebotsunterlagen sind nur annähernd verbindlich, soweit nicht diese Angaben auf Verlangen des Kunden als verbindlich bezeichnet werden. Die den Abrechnungen zugrunde zu legenden endgültigen Masse, richten sich nach den durch Aufmaß festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlichen geleisteten Arbeitsstunden. Das Angebot ist 14 Tage nach Erhalt verbindlich. Eine Angebotsannahme wird mit Unterschrift verbindlich.
10. Stundenlohn bei Fremdmaterial
Wir sind nicht in der Lage die grundsätzliche Eignung der bauseits gestellten Produkte zu prüfen und zu bewerten, ob diese in einem mangelfreien Zustand sind. Vor diesem Hintergrund können wir die Arbeiten nur dann ausführen, wenn Sie uns zuvor von einer Haftung uneingeschränkt freistellen. Die berechneten Arbeitslöhne für den Kundendienst bzw. Montagearbeiten beruhen auf einer Mischkalkulation unter Berücksichtigung des üblichen Materialeinsatzes. Für reine Lohnleistung ist der Deckungsbeitrag unsere normalen Stundenlöhne nicht ausreichend, so dass der Stundensatz bei Fremdmaterialleistungen zur Anwendung kommt. Dieser beträgt aktuell 79,-€/h.
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